Berner Jagd

Früher diente die Jagd vor allem der Nahrungssicherung. In der heutigen Zeit verfolgt die Jagdgesetzgebung aber nicht weniger wichtige Ziele:

  • durch die Jagd eine nachhaltige Nutzung des Wildes zu gewährleisten und naturnah strukturierte Bestände zu fördern,
  • die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden Wildtiere zu erhalten und bedrohte Arten zu schützen,
  • auf die Ausübung von Freizeitaktivitäten insoweit Einfluss zu nehmen, als die Bedürfnisse der Wildtiere zu berücksichtigen sind,
  • die von Wildtieren verursachten Schäden auf ein tragbares Mass zu begrenzen,
  • eine attraktive und weidgerechte Patentjagd zu fördern,
  • die Zusammenarbeit von Jagd, Wald- und Landwirtschaft, Tourismus und Sport, Schutzorganisationen und Behörden zu fördern.

Ohne Jagdausübung ...

  • könnte in der heutigen Kulturlandschaft kein Gleichgewicht mehr unter den Wildtierarten erhalten werden,
  • würden manche Wildtierarten in der Land- und Forstwirtschaft erhebliche Schäden anrichten,
  • könnte es bei einigen Wildtierarten zu einer starken Vermehrung kommen. Das Wild würde sich gegenseitig die Nahrungsgrundlage streitig machen, Wildtierkrankheiten würden verstärkt auftreten und die Wildbestände zum Zusammenbrechen bringen;
  • würde das Wild auch sterben – das wertvolle Wildbret ginge allerdings verloren.

Jagd heute ...

Gesetze verpflichten den Jäger zur Hege. Die Wildbestände sollen gesund, artenreich und den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst sein. Die Jäger tragen heute in entscheidendem Masse dazu bei, die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern. Sie sorgen dafür, dass keine Wildtierart ausstirbt. Keineswegs schiesst die Jägerschaft das Wild „grad wie es ihr gefällt“. Sie ist gesetzlich verpflichtet, die Abschussvorgaben einzuhalten. Niemand kann hierzulande die Jagd ausüben, wenn man nicht zuvor eine Jagdprüfung abgelegt hat. In der Jagdprüfung werden hohe Anforderungen gestellt.

Patent-Informationen

Wer im Kanton Bern auf die Jagd gehen will, muss ein Patent lösen. Seit Inkrafttretung des Jagdgesetzes vom 25. Mai 1804, wird von der Jägerschaft das Lösen eins Patentes verlangt. Damals kostete ein Patent noch 16 Franken.
Heute kennen wir verschiedene Patente, mit verschiedenen Jagdzeiten.

Jagdbewilligungen - Patente (Art. 7 JWG)

1

An eine bestimmte Person und für einen bestimmten Zeitraum werden folgende Arten von Patenten erteilt:

Basispatent für jagdbare Wildtierarten ausser Gämsen, Rehen, Rothirschen, Wildschweinen und Wasservögeln

Patent A für bis zu zwei Gämsen

Patent B für bis zu zwei Rehen

Patent C für Rothirsche

Patent D für Wildschweine

Patent E für Wasservögel

Zusatzpatente zu Patent A

Zusatzpatente zu Patent B

2

Die Patente A bis E können nur zusammen mit einem Basispatent erworben werden.

3

Eine einzelne Person kann gleichzeitig nur je ein Patent A und B erwerben.